Börsenwissen
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Kapitalerhöhung
Unter Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Grundkapitals zur Finanzierung eines Unternehmens durch die Ausgabe von neuen Aktien. Ordentliche Kapitalerhöhungen bedingen einen Beschluss der Hauptversammlung. Weiter gibt es das „bedingte Kapital“ zur Begleichung von ausgegebenen Wandel- oder Optionsanleihen oder zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien. Das „genehmigte Kapital“ ermächtigt die Unternehmensführung, die Kapitalerhöhung ohne gesonderten Beschluss der Hauptversammlung bis zu einem bestimmten Betrag (in Deutschland maximal 10%) durch Ausgabe neuer Aktien zu betreiben.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage ist ein Passivposten, in dem die Zahlungen eingestellt sind, die die Anteilseigner über den Nennwert des gezeichneten Kapitals hinaus für ihre Anteile bezahlt haben.
KCV
Das Kurs-Cash Flow Verhältnis (KCV) ist eine liquiditätsorientierte Kennzahl, die das Verhältnis von Unternehmenswert zu Cash-Flow angibt. Es muss dringend beachtet werden, welcher Cash Flow für die Berechnung der Kennzahl verwendet wurde. Niedrige Werte der Kennzahl sind günstig.
KGV
Das Kurs-Gewinn Verhältnis (KGV, PE) gibt an, in welchem Verhältnis der Gewinn eines Unternehmens zur aktuellen Marktkapitalisierung steht. Niedrige Werte der Kennzahl sind günstig.
Korrelation
Die Korrelation ist eine Angabe über die Wechselbeziehung zwischen zwei oder mehreren Variablen. Sie wird auf einer Skala von minus eins bis plus eins bewertet und kann mathematisch bestimmt werden. Wenn die Preise zweier Assets sich fortwährend in dieselbe Richtung mit gleichem Aufschlag bewegen, sind sie perfekt korreliert mit einem Wert von 1. Falls die Assets mit gleichem Aufschlag in die entgegen gesetzte Richtung laufen, haben sie einen Korrelationswert von minus eins.
Kurspflege
Als Kurspflege bezeichnet man jede Aktivität, bei dem Marktteilnehmer versuchen, ein börsennotiertes Papier durch gezielte Käufe oder Verkäufe auf bzw. unterhalb eines bestimmten Niveaus oder innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu halten.
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